Beispielrechnung

ETH Staking: Wann sind Rewards steuerfrei?

Staking-Erträge werden anders besteuert als Kursgewinne. Sie gelten als "sonstige Einkünfte" nach § 22 Nr. 3 EStG und unterliegen einer eigenen Freigrenze von 256 € pro Jahr. Dieses Beispiel erklärt, wann du keine Steuer zahlst.

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Mein Staking
CoinEthereum (ETH)
ZeitraumJanuar – Dezember 2024
Rewards erhalten0,06 ETH gesamt
Marktwert gesamt180 €
Ø ETH-Kursca. 3.000 € / ETH

Wie werden Staking Rewards besteuert?

Staking-Erträge sind keine Kursgewinne — sie zählen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und werden zum Marktwert bei Erhalt besteuert. Das ist ein wichtiger Unterschied zu einem normalen Krypto-Verkauf.

Schritt 1 Gesamteinkommen berechnen
0,06 ETH × 3.000 € / ETH = 180 € (Jede Reward-Zahlung wird zum Kurs am Erhaltszeitpunkt bewertet)
Schritt 2 Freigrenze § 22 EStG prüfen
Freigrenze für sonstige Einkünfte: 256 € pro Jahr 180 € < 256 € → Freigrenze nicht überschritten ✓ Das Einkommen ist steuerfrei
Schritt 3 Steuer berechnen
180 € < 256 € → 0 € Steuer Kein Eintrag in der Steuererklärung erforderlich.
Ergebnis
Staking-Einkommen 2024180 €
Freigrenze (§ 22 Nr. 3 EStG)256 €
Steuerpflichtig0 €
Status✓ Unter Freigrenze

Was, wenn ich mehr als 256 € Staking verdiene?

Häufiger Irrtum: Die 256 € Freigrenze funktioniert wie die 1.000 € Freigrenze bei Trades — sie ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.

Bei 300 € Staking-Einkommen wird nicht nur der Überschuss (44 €) besteuert, sondern der gesamte Betrag (300 €).
Unter Freigrenze
0 €
Staking-Einkommen: 180 €
180 € < 256 € → steuerfrei
Über Freigrenze
300 €
300 € > 256 → voller Betrag steuerpflichtig, nicht nur 44 €

Haltefrist bei gestakten Coins

Wenn du die erhaltenen ETH Rewards später verkaufst, beginnt die 1-Jahres-Haltefrist für § 23 EStG ab dem Datum des Erhalts der Rewards — nicht ab einem früheren Kaufdatum.

Beispiel: Du erhältst am 15. März 2024 Staking Rewards. Wenn du diese ETH erst nach dem 16. März 2025 verkaufst, ist der Verkaufsgewinn nach § 23 EStG steuerfrei.

Achtung: Die Staking-Einnahmen selbst (beim Erhalt) und der spätere Verkaufsgewinn (§ 23 EStG) werden separat betrachtet.

Häufige Fragen zu diesem Beispiel

Gilt die 256 € Freigrenze pro Coin oder insgesamt?

Insgesamt — die 256 € Freigrenze gilt für alle sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zusammen. Wenn du also auch Einkünfte aus Lending oder anderen Quellen hast, werden diese addiert.

Was ist mit Liquid Staking (z.B. stETH, rETH)?

Liquid Staking wird steuerlich ähnlich behandelt, kann aber im Einzelfall unterschiedlich bewertet werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat Liquid Staking noch nicht abschließend geregelt. Im Zweifelsfall Steuerberater konsultieren.

Muss ich die 180 € trotzdem dokumentieren?

Ja — auch wenn keine Steuer anfällt, solltest du alle Staking-Transaktionen mit Datum, Menge und Kurswert dokumentieren. Bei einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt Belege für mehrere Jahre zurück anfordern.

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