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Krypto Steuer
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Berechne deinen steuerpflichtigen Gewinn nach der deutschen 1-Jahres-Regel (§ 23 EStG) — ohne Anmeldung, ohne Datenweitergabe.

1-Jahres-Regel Freigrenze 1.000 € § 23 EStG Staking / Mining
1.000 € Freigrenze 2024
1 Jahr Haltefrist (steuerfrei)
§ 23 EStG Rechtsgrundlage
0 € Kosten für dich
Rechner § 23 EStG · FIFO-Methode
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Häufige Fragen zur Krypto-Steuer

Alles was du zur 1-Jahres-Regel und Besteuerung in Deutschland wissen musst.

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind in Deutschland steuerfrei, wenn du die Coins länger als 1 Jahr gehalten hast (Haltefrist nach § 23 EStG). Außerdem gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr (bis 2023 waren es 600 €): Liegen deine steuerpflichtigen Gewinne unter dieser Grenze, musst du nichts versteuern.
Die 1-Jahres-Regel (§ 23 EStG) besagt: Verkaufst du Kryptowährungen, die du mehr als 365 Tage in deinem Besitz hattest, sind die Gewinne vollständig steuerfrei – unabhängig von der Höhe. Bei kürzerer Haltezeit unterliegen Gewinne dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis zu 45%).
Gewinn = Verkaufspreis − Kaufpreis − Transaktionsgebühren

Für die zeitliche Zuordnung gilt in Deutschland die FIFO-Methode (First In, First Out): Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft. Verluste aus steuerpflichtigen Trades können mit Gewinnen desselben Jahres verrechnet werden.
Ja. Staking-Erträge gelten als sonstige Einkünfte (§ 22 EStG) und werden zum Zeitpunkt des Zuflusses mit dem Marktwert bewertet. Für gestakte Coins beginnt die 1-Jahres-Haltefrist erst ab dem Zeitpunkt der Gutschrift. Für komplexe Staking-Situationen empfehlen wir spezielle Steuersoftware wie Blockpit.
Verluste aus Krypto-Trades können mit Gewinnen desselben Jahres verrechnet werden – aber nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften (nicht mit Lohneinkünften). Nicht verrechnete Verluste können ins nächste Jahr vorgetragen werden. Wichtig: Verluste unbedingt in der Steuererklärung angeben!
Du musst eine Steuererklärung abgeben, wenn deine steuerpflichtigen Krypto-Gewinne (nach Abzug der Freigrenze von 1.000 €) über 0 € liegen. Die Angaben kommen in die Anlage SO (Sonstige Einkünfte). Für die Abgabe gilt der 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater bis Ende Februar übernächsten Jahres).