Viele Bitcoin-Investoren fragen sich nach einem Verkauf, ob und wie viel Steuer anfällt. Das hängt vor allem von der Haltefrist ab. Hier ein konkretes Beispiel nach deutschem Steuerrecht (§ 23 EStG).
Berechne deinen eigenen Trade im Rechner →Wenn du den Bitcoin erst ab dem 16. Januar 2025 (= Tag 366) verkauft hättest, wäre der Gewinn nach § 23 EStG vollständig steuerfrei gewesen — unabhängig von der Höhe.
Muss ich das in der Steuererklärung angeben?
Ja. Steuerpflichtige Krypto-Gewinne müssen in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt kann auch im Nachhinein Belege anfordern.
Was, wenn ich im gleichen Jahr auch Verluste hatte?
Verluste aus anderen Krypto-Trades innerhalb desselben Jahres können mit diesem Gewinn verrechnet werden und reduzieren den steuerpflichtigen Betrag. Verluste aus Trades mit Haltefrist über 365 Tagen sind nicht verrechenbar.
Wie weise ich den Kaufpreis nach?
Bewahre alle Kaufbelege, Exchange-Auszüge und Transaktionshistorien auf. Ohne Nachweise kann das Finanzamt den Kaufpreis mit 0 € ansetzen — das würde die Steuerlast erheblich erhöhen.
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